Wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?

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Tag-täglich kommt es zu zahlreichen Verkehrsunfällen in Deutschland. Glücklicherweise kommt es aufgrund moderner Technik dabei immer seltener zu Personenschäden – dafür jedoch, sind die Materialschäden oft umso größer. Manchmal so groß, dass man beim Fahrzeugschaden von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht. Doch was ist damit eigentlich genau gemeint?

Eine Reparatur ist prinzipiell möglich

Ganz allgemein kann man sagen, dass ein entsprechender wirtschaftlicher Totalschaden dann eingetreten ist, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeuges den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Restwert ist in diesem Falle der reine Materialwert, den ein Fahrzeug mit Unfallschaden noch hat.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist ein Fahrzeug also prinzipiell noch fahrtauglich, aus finanzieller Sicht aber nicht zu empfehlen. Es gibt auch Arten von Schäden, bei denen eine Reparatur nicht mehr möglich ist. In diesem Falle ist die Rede von einem „technischen Totalschaden“. Hier ist das Auto dann nur noch die Summe seiner (Ersatz)teile wert. Die Schadensdokumentation dient dann als Grundlage für das weitere Vorgehen.

Faktoren zur Beurteilung eines wirtschaftlichen Totalschadens

Der erste Schritt sollte immer darin bestehen, herauszufinden, wie hoch genau die potenziell zu erwartenden Reparaturkosten sind. Nicht immer sind dabei alle Schäden wirklich offenkundig. Manches sieht vielleicht optisch noch in Ordnung ist, doch bei genauerer Betrachtung sind zum Beispiel Bauteile verzogen oder Technik ist beschädigt. Auch kann die Sicherheit des Fahrzeuges (indirekt) beeinflusst sein. Insbesondere nach Unfällen ist die Schadensbeurteilung am Fahrzeug nicht ganz trivial und es sollte ggf. ein Fachmann zurate gezogen werden.

Sollten die ermittelten Reparaturkosten dann den Zeitwert des Autos übersteigen, kann von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen werden.

Versicherungsunternehmen treffen häufig die Entscheidung

Oftmals obliegt die Frage, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder nicht, aber gar nicht beim Fahrzeughalter selbst. In nicht wenigen Fällen sind es die Versicherer, die dies im Rahmen eines Schadenfalls ermitteln. Hierzu beauftragen die Versicherungsunternehmen oft eigene Gutachter, die diese Beurteilung treffen. Die Kalkulationen sind dann meistens transparent einsehbar.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Es kann allerdings auch die Entscheidung getroffen werden, dass ein Schrottauto repariert wird, obwohl es sich nach objektiven Kriterien um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Hier muss der Halter dann aber in vielen Fällen eine Eigenleistung einbringen, obwohl das Fahrzeug versichert ist. Die Frage, ob sich das Ganze dann lohnt oder nicht, ist wohl eine höchst individuelle und hat teilweise auch mit Liebhaberei zum Fahrzeug zu tun. Hier wird dann nicht nach rein wirtschaftlichen Kriterien bewertet, sondern (auch) nach emotionalen.

Fazit

Die Frage nach dem wirtschaftlichen Totalschaden sollte immer von Fachleuten beantwortet werden, welche sich mehr als nur äußere Schäden ansehen können. Nicht umsonst gibt es hierzu den Beruf des Kfz-Gutachters. Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden Betrachtet werden kann, ist es mit Sicherheit eine gute Idee, den Schrottauto-Verkauf in Betracht zu ziehen.

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